Minijob 2026: Verdienstgrenze, Mindestlohn und Stunden einfach erklÀrt
603 ⏠im Monat, 13,90 ⏠Mindestlohn â was heiĂt das in Arbeitsstunden? Minijob 2026 verstĂ€ndlich erklĂ€rt: Verdienstgrenze, Kopplung an den Mindestlohn, mehrere Minijobs und was Bewerber und Arbeitgeber prĂŒfen sollten.
Beim Minijob hĂ€ngt 2026 fast alles an zwei Zahlen: 13,90 ⏠und 603 âŹ. Die erste ist der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde, die zweite die monatliche Verdienstgrenze. Wer beide versteht, versteht den Minijob â egal ob du auf der Suche nach einer Aushilfe bist oder als Betrieb eine einstellen willst.
Dieser Artikel erklĂ€rt die ZusammenhĂ€nge in normaler Sprache. Er ersetzt keine Beratung durch die Minijob-Zentrale oder eine Steuerberatung, aber er sorgt dafĂŒr, dass du die richtigen Fragen stellst, bevor etwas schieflĂ€uft.
Die neuen Zahlen 2026 â und was 2027 kommt
Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 ⏠pro Stunde gestiegen. Parallel kletterte die Minijob-Verdienstgrenze auf 603 ⏠im Monat. Beides ist offiziell und gilt bundesweit; die Bundesregierung fasst die Stufen unter Mindestlohn zum 1. Januar gestiegen zusammen.
Und es geht weiter: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 âŹ, die Minijob-Grenze auf 633 âŹ. Wer also heute eine Stelle plant, die lĂ€nger laufen soll, sollte 2027 schon mitdenken.
| Mindestlohn / Std. | Minijob-Grenze / Monat | |
|---|---|---|
| Seit 01.01.2026 | 13,90 ⏠| 603 ⏠|
| Ab 01.01.2027 | 14,60 ⏠| 633 ⏠|
Warum die 603 ⏠kein Zufall sind
Viele halten die Verdienstgrenze fĂŒr eine willkĂŒrlich festgelegte Zahl. Ist sie nicht. Seit 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Dahinter steckt eine einfache Idee: Steigt der Mindestlohn, soll man nicht weniger Stunden arbeiten dĂŒrfen, nur um unter der Grenze zu bleiben.
Die Logik dahinter entspricht rund 43 Stunden pro Monat zum Mindestlohn (603 ⏠geteilt durch 13,90 âŹ). Das ist der eigentlich nĂŒtzliche Wert fĂŒr die Praxis: ungefĂ€hr zehn Stunden pro Woche. Mehr Stundenlohn bedeutet automatisch weniger Stunden bis zur Grenze â wer 16 ⏠bekommt, erreicht die 603 ⏠schon nach gut 37 Stunden im Monat.
Was die Grenze in der Praxis bedeutet
Die 603 ⏠sind eine Monats- und zugleich eine Jahresbetrachtung. Ăber das Jahr gerechnet sind das maximal rund 7.236 âŹ. Schwankt dein Verdienst â mal mehr im Dezember, mal weniger im Februar â ist das in Ordnung, solange der Jahresrahmen im Schnitt passt.
Ein unvorhersehbares, gelegentliches Ăberschreiten ist erlaubt â etwa, wenn du wegen einer Krankheitsvertretung kurzfristig mehr arbeitest. Wie oft und in welcher Höhe das geht, regelt die Minijob-Zentrale; verlass dich hier nicht auf BauchgefĂŒhl, sondern auf die Quelle: Minijob mit Verdienstgrenze. Planbares, dauerhaftes Ăberschreiten ist dagegen kein Minijob mehr â dann greift Sozialversicherungspflicht.
Mehrere Minijobs â hier wird es heikel
Ein hĂ€ufiger Irrtum: âIch mache einfach drei Minijobs, dann verdiene ich dreimal 603 âŹ." So funktioniert es nicht.
- Mehrere Minijobs nebeneinander: Die Verdienste werden zusammengezĂ€hlt. Insgesamt darfst du die Grenze nicht ĂŒberschreiten â sonst wird daraus sozialversicherungspflichtige BeschĂ€ftigung.
- Minijob neben einem Hauptjob: Der erste Minijob neben einer versicherungspflichtigen HauptbeschÀftigung bleibt in der Regel anrechnungsfrei. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
Das sind die Punkte, an denen es in der Praxis am hĂ€ufigsten klemmt. Die Bundesagentur fĂŒr Arbeit erklĂ€rt die Begriffe nĂŒchtern im Lexikon Minijob. Im Zweifel: vor dem zweiten Job kurz prĂŒfen lassen, nicht danach.
Steuern und Abgaben â kurz und ehrlich
Beim klassischen Minijob mit Verdienstgrenze trĂ€gt im Normalfall der Arbeitgeber pauschale Abgaben. FĂŒr dich als Minijobber bleibt meist der Bruttobetrag nahezu der Nettobetrag. Eine Besonderheit ist die Rentenversicherung: Minijobs sind grundsĂ€tzlich rentenversicherungspflichtig, du kannst dich aber auf Antrag davon befreien lassen. Beides hat Vor- und Nachteile â ein kurzer Blick auf die ErklĂ€rungen der Minijob-Zentrale lohnt sich, bevor du das HĂ€kchen setzt.
Wichtig zur Einordnung: Der Minijob mit Verdienstgrenze ist nicht dasselbe wie die kurzfristige BeschĂ€ftigung. Die kurzfristige BeschĂ€ftigung hat keine Verdienstgrenze, ist dafĂŒr zeitlich begrenzt (3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr). Welches Modell wann passt, behandeln wir separat â fĂŒr diesen Artikel zĂ€hlt nur: nicht verwechseln.
FĂŒr Arbeitgeber: drei Dinge, die du sauber halten musst
Wenn du als Betrieb eine Aushilfe im Minijob beschÀftigst, sind das die Stolpersteine, die wirklich teuer werden können:
- Mindestlohn ist nicht verhandelbar. Auch im Minijob gelten 13,90 âŹ/Std. (2026). Eine zu niedrige Bezahlung âauf die Hand" ist kein Sparmodell, sondern ein Risiko.
- Stunden im Blick behalten. Plane realistisch um die ~43 Stunden/Monat herum und dokumentiere die Arbeitszeit. Das schĂŒtzt beide Seiten.
- Anmeldung nicht vergessen. Minijobber werden bei der Minijob-Zentrale gemeldet. Eine digitale Jobplattform bringt dich zum Bewerber â die Anmeldung und Lohnabrechnung bleibt Arbeitgeberpflicht.
Was du dir merken solltest
Wenn du nur drei SĂ€tze behĂ€ltst: 2026 sind es 13,90 ⏠Mindestlohn und 603 ⏠Minijob-Grenze, das entspricht grob 43 Stunden im Monat. Mehrere Minijobs werden zusammengezĂ€hlt. Und die Grenze steigt 2027 erneut â mitdenken statt jedes Jahr neu erschrecken.
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