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Recht & Geld

Minijob 2026: Verdienstgrenze, Mindestlohn und Stunden einfach erklärt

603 € im Monat, 13,90 € Mindestlohn – was heißt das in Arbeitsstunden? Minijob 2026 verständlich erklärt: Verdienstgrenze, Kopplung an den Mindestlohn, mehrere Minijobs und was Bewerber und Arbeitgeber prüfen sollten.

Autor: VardioVeröffentlicht: Zuletzt aktualisiert: 9 Min. Lesezeit

Beim Minijob hängt 2026 fast alles an zwei Zahlen: 13,90 € und 603 €. Die erste ist der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde, die zweite die monatliche Verdienstgrenze. Wer beide versteht, versteht den Minijob – egal ob du auf der Suche nach einer Aushilfe bist oder als Betrieb eine einstellen willst.

Dieser Artikel erklärt die Zusammenhänge in normaler Sprache. Er ersetzt keine Beratung durch die Minijob-Zentrale oder eine Steuerberatung, aber er sorgt dafür, dass du die richtigen Fragen stellst, bevor etwas schiefläuft.

Die neuen Zahlen 2026 – und was 2027 kommt

Zum 1. Januar 2026 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde gestiegen. Parallel kletterte die Minijob-Verdienstgrenze auf 603 € im Monat. Beides ist offiziell und gilt bundesweit; die Bundesregierung fasst die Stufen unter Mindestlohn zum 1. Januar gestiegen zusammen.

Und es geht weiter: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €, die Minijob-Grenze auf 633 €. Wer also heute eine Stelle plant, die länger laufen soll, sollte 2027 schon mitdenken.

Mindestlohn / Std.Minijob-Grenze / Monat
Seit 01.01.202613,90 €603 €
Ab 01.01.202714,60 €633 €

Warum die 603 € kein Zufall sind

Viele halten die Verdienstgrenze für eine willkürlich festgelegte Zahl. Ist sie nicht. Seit 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Dahinter steckt eine einfache Idee: Steigt der Mindestlohn, soll man nicht weniger Stunden arbeiten dürfen, nur um unter der Grenze zu bleiben.

Die Logik dahinter entspricht rund 43 Stunden pro Monat zum Mindestlohn (603 € geteilt durch 13,90 €). Das ist der eigentlich nützliche Wert für die Praxis: ungefähr zehn Stunden pro Woche. Mehr Stundenlohn bedeutet automatisch weniger Stunden bis zur Grenze – wer 16 € bekommt, erreicht die 603 € schon nach gut 37 Stunden im Monat.

Was die Grenze in der Praxis bedeutet

Die 603 € sind eine Monats- und zugleich eine Jahresbetrachtung. Über das Jahr gerechnet sind das maximal rund 7.236 €. Schwankt dein Verdienst – mal mehr im Dezember, mal weniger im Februar – ist das in Ordnung, solange der Jahresrahmen im Schnitt passt.

Ein unvorhersehbares, gelegentliches Überschreiten ist erlaubt – etwa, wenn du wegen einer Krankheitsvertretung kurzfristig mehr arbeitest. Wie oft und in welcher Höhe das geht, regelt die Minijob-Zentrale; verlass dich hier nicht auf Bauchgefühl, sondern auf die Quelle: Minijob mit Verdienstgrenze. Planbares, dauerhaftes Überschreiten ist dagegen kein Minijob mehr – dann greift Sozialversicherungspflicht.

Mehrere Minijobs – hier wird es heikel

Ein häufiger Irrtum: „Ich mache einfach drei Minijobs, dann verdiene ich dreimal 603 €." So funktioniert es nicht.

  • Mehrere Minijobs nebeneinander: Die Verdienste werden zusammengezählt. Insgesamt darfst du die Grenze nicht überschreiten – sonst wird daraus sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
  • Minijob neben einem Hauptjob: Der erste Minijob neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt in der Regel anrechnungsfrei. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.

Das sind die Punkte, an denen es in der Praxis am häufigsten klemmt. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt die Begriffe nüchtern im Lexikon Minijob. Im Zweifel: vor dem zweiten Job kurz prüfen lassen, nicht danach.

Steuern und Abgaben – kurz und ehrlich

Beim klassischen Minijob mit Verdienstgrenze trägt im Normalfall der Arbeitgeber pauschale Abgaben. Für dich als Minijobber bleibt meist der Bruttobetrag nahezu der Nettobetrag. Eine Besonderheit ist die Rentenversicherung: Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, du kannst dich aber auf Antrag davon befreien lassen. Beides hat Vor- und Nachteile – ein kurzer Blick auf die Erklärungen der Minijob-Zentrale lohnt sich, bevor du das Häkchen setzt.

Wichtig zur Einordnung: Der Minijob mit Verdienstgrenze ist nicht dasselbe wie die kurzfristige Beschäftigung. Die kurzfristige Beschäftigung hat keine Verdienstgrenze, ist dafür zeitlich begrenzt (3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr). Welches Modell wann passt, behandeln wir separat – für diesen Artikel zählt nur: nicht verwechseln.

Für Arbeitgeber: drei Dinge, die du sauber halten musst

Wenn du als Betrieb eine Aushilfe im Minijob beschäftigst, sind das die Stolpersteine, die wirklich teuer werden können:

  1. Mindestlohn ist nicht verhandelbar. Auch im Minijob gelten 13,90 €/Std. (2026). Eine zu niedrige Bezahlung „auf die Hand" ist kein Sparmodell, sondern ein Risiko.
  2. Stunden im Blick behalten. Plane realistisch um die ~43 Stunden/Monat herum und dokumentiere die Arbeitszeit. Das schützt beide Seiten.
  3. Anmeldung nicht vergessen. Minijobber werden bei der Minijob-Zentrale gemeldet. Eine digitale Jobplattform bringt dich zum Bewerber – die Anmeldung und Lohnabrechnung bleibt Arbeitgeberpflicht.

Was du dir merken solltest

Wenn du nur drei Sätze behältst: 2026 sind es 13,90 € Mindestlohn und 603 € Minijob-Grenze, das entspricht grob 43 Stunden im Monat. Mehrere Minijobs werden zusammengezählt. Und die Grenze steigt 2027 erneut – mitdenken statt jedes Jahr neu erschrecken.

Vardio ist eine mehrsprachige Jobplattform, auf der kleine und mittlere Betriebe und Aushilfen direkt zueinanderfinden – auf Türkisch, Deutsch oder Englisch. Die rechtlichen Details deines konkreten Falls klärst du mit den offiziellen Stellen; den passenden Job oder die passende Aushilfe findest du hier.

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